Soeben hatte ich ein Gespräch mit Daniel zu diesem Thema. Punkt 1 Veranstalterhaftpflicht - wer haftet wenn ein Läufer z.B. ein Auto beschädigt? Bei offizielen Wettkämpfen wird für diese Fälle eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Wir müssen klären, wer der Ausrichter ist, der dann diese Versicherung abschliesst. Punkt 2 Daniel hat Trainingsveranstaltungen seines Vereins beim Grünflächenamt (Parkgelände) bzw. bei dem Amt, welches die Fläche verwaltet, angemeldet. Straßensperrungen sind schon aus Kostengründen ausgeschlossen. Aber zu erwarten ist, das das Überqueren von befahrenen Straßen im Training/Wettkampf nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt wird. Auf diesen Beitrag antworten Zurück zur Übersicht |
||||||||||||||
|
Dresdner Sprint-Serie und Straßenverkeh... - Tilo - 29.03.23, 21:14 |
© 2003 www.orientierungslauf.de