Diese Allgemeinverfügung trifft nur (vrschärfende und bindende) Regelungen für Waldbrandwarnstufe 4 und 5. Sobald die Waldbrandwarnstufe unter 4 fällt, gibt es keine Sachen in der Allgemeinverfügung, sondern dann gelten die normalen Dinge bei den niedrigeren Waldbrandwarnstufen. Das Entscheidende ist also die Waldbrandwarnstufe! Man sollte sich die Verfügung direkt nehmen und (verkürzende) Berichte in den Medien ignorieren. Auf diesen Beitrag antworten Zurück zur Übersicht |
||||||||||||||
Sperrung des Dresdner Stadtwaldes wegen Waldb... - Anna - 28.07.22, 08:48![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
© 2003 www.orientierungslauf.de